Fristlose Kündigung wegen Änderung des beruflichen Status im XING-Profil?
Dem Mitarbeiter einer Steuerberaterkanzlei wurde die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen, weil dieser kurz vor Ende seines Arbeitsverhältnisses bereits in seinem privaten XING-Profil angegeben hatte, als „Freiberufler“ tätig zu sein. Die Arbeitsgeberin sah hierin eine unzulässige Konkurrenztätigkeit. Der Kläger war Mitarbeiter einer Steuerberaterkanzlei. Die Parteien vereinbarten im Wege eines Aufhebungsvertrages die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mit…