Arbeitsgericht Köln: Als „Karnevalszeit“ gilt die Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Köln (Az. 19 Ca 3743/18) hat eine Kellnerin, die unter anderem am Karnevalssamstag gearbeitet hat, einen Anspruch darauf, dass eine „in der Karnevalszeit“ geleistete Tätigkeit in ihrem Zeugnis steht. Die Klägerin war als Servicekraft bei der Beklagten beschäftigt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilte die Beklagte der Klägerin ein Zeugnis. Mit…