OLG Frankfurt: Modifizierung des Zugewinnausgleichs durch Herausnahme von Betriebsvermögen
Die Modifizierung des Zugewinnausgleichs durch einen Ehevertrag dahingehend, dass das Betriebsvermögen aus dem Zugewinnausgleich ausgenommen wird, hält einer Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle stand, so dass OLG Frankfurt. Es ist also wirksam möglich, in einem Ehevertrag zu Beginn der Ehe oder einer Trennungsfolgenvereinbarung das Betriebsvermögen eines Unternehmerehegatten vom Zugewinnausgleich auszuschließen. Damit bleibt das Betriebsvermögen vor einer…