Ehevertrag mit Verzicht auf Zugewinn – Verstoß gegen die guten Sitten?

Vor der Hochzeit schließen viele Paare heutzutage einen notariellen Ehevertrag. Oftmals wird dann auch auf den Zugewinn verzichtet. Dann gehört das Vermögen, das ein Ehegatte während der Ehe erwirbt, nur ihm allein. Ein solcher Vertrag kann aber auch nichtig sein. Eine Abwägung kann zu Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten führen. Häufig wird in…