Durch die staatliche Anordnung von Quarantäne wegen des Corona -Virus´ kann zu Verdienstausfall führen, das gilt für Angestellte und auch für Selbständige.
Für Unternehmer ist wichtig zu wissen, dass sie bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen können.
Das Infektionsschutzgesetz gibt Betroffenen zudem Betroffenen (Kranken, Krankheitsverdächtigen und in Quarantäne „gesteckten“) einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls gegen den Staat.