Das CLP Verfahren – gerichtsfreie einvernehmliche Lösung Ihrer Trennungsangelegenheiten

Collaborative Law and Practice (CLP) hat als eigenständiges konsensuales Verfahren das Ziel, eine interessengerechte und selbstverantwortliche Einigung unter den Konfliktparteien herbeizuführen. Jede Konfliktpartei wird dabei von einer von ihr beauftragten CLP-Anwältin/einem CLP-Anwalt parteilich vertreten. Die CLP-Anwälte nehmen die Aufgabe wahr, auf der Grundlage der Unterschiedlichkeit der Sichtweisen und Interessen ihre MandantInnen darin zu unterstützen, eine Lösung zu erarbeiten. Die CLP-Anwälte/innen treten parteilich für ihre MandantenInnen ein und haben gleichzeitig den Blick auf das gesamte Konfliktgeschehen. Sie schauen vom Standort ihres/r Mandanten/in auf das gesamte System.

OLG Frankfurt: Modifizierung des Zugewinnausgleichs durch Herausnahme von Betriebsvermögen

Die Modifizierung des Zugewinnausgleichs durch einen Ehevertrag dahingehend, dass das Betriebsvermögen aus dem Zugewinnausgleich ausgenommen wird, hält einer Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle stand, so dass OLG Frankfurt.   Es ist also wirksam möglich, in einem Ehevertrag zu Beginn der Ehe oder einer Trennungsfolgenvereinbarung das Betriebsvermögen eines Unternehmerehegatten vom Zugewinnausgleich auszuschließen. Damit bleibt das Betriebsvermögen vor einer…