Vorweg – für nicht verheiratete Partner mit Kindern und gemeinsamem Wirtschaften/Immobilien/Vermögen ist ein Vertrag besonders wichtig, da sich das Familienrecht des BGB überwiegend auf Eheleute bezieht.
Für verheiratete Paare oder solche, die es werden wollen, passt oft die Gesetzeslage nicht zur individuellen Situation.
Eheverträge/Partnerschaftsverträge eignen sich besonders für folgende Situationen:
- Eheleute (to be) und Lebensgefährten
- Selbständige/UnternehmerInnen: Um das Unternehmen im Fall einer Scheidung vor dem pauschalen Zugewinnausgleich zu schützen, damit Betriebsvermögen nicht anders aufgeteilt wird, als man es möchte
- Ungleiches Vermögen/Einkommen: um spätere Ausgleichszahlungen gezielt zu regeln oder auszuschließen
- Verschuldung eines Partners
- Wiederheirat mit Kindern aus früherer Ehe/Beziehung
- Erbrechtliche Regelungen
Für alle, denn..
- Er vermeidet Streit
- Er vermeidet jahrelange Auseinandersetzung vor Gericht
- Er sorgt für Klarheit und Sicherheit
- Er spart Geld
- Er ermöglicht Frieden
- Er steht für Selbstbestimmtheit
- Er steht für Fairness (Ausgleich für Carearbeit u.a.)
Und tatsächlich, er ist romantisch, denn es geht um…
- ehrliche Kommunikation: Vertrauen und Ehrlichkeit ist erforderlich
- Freiheit und Sicherheit schenken: Unsicherheit und Ängste nehmen, freie Entfaltung beider Partner ohne Angst vor unfairen Folgen bei einer potentiellen Trennung
- Liebe mit Weitblick: den anderen schützen wollen, auch fair sein wollen, wenn es der Beziehung nicht mehr gut geht
- Ein gemeinsames Projekt: Teamarbeit, Kompromissbereitschaft und Teilen von Werten