Fristlose Kündigung wegen Ablehnung der Tätigkeit im Homeoffice
Ist es eine beharrliche Arbeitsverweigerung und damit ein Kündigungsgrund, wenn der Arbeitnehmer sich der Weisung des Arbeitgebers widersetzt, nach einer Betriebsschließung im Homeoffice zu arbeiten?
Das Weisungsrecht / Direktionsrecht des Arbeitgebers ist dessen Recht, im Rahmen des Arbeitsvertrages dem Arbeitnehmer bestimmte Aufgaben zuzuweisen. Gegenstand ist Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung.
Im hier besprochenen Fall gab es im Arbeitsvertrag keine Vereinbarung über den Arbeitsort. Hat der Arbeitgeber also berechtigt aufgrund seines Weisungsrechts den Arbeitnehmer verpflichtet, fortan im Homeoffice zu arbeiten und musste der Arbeitnehmer der Weisung folgen?
Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass keine wirksame Weisung, keine beharrliche Arbeitsverweigerung und somit kein Kündigungsgrund vorlag (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.10.2018 – 17 Sa 562/18).
Das Gericht begründet seine Entscheidung insbesondere damit, dass sich Telearbeit in erheblicher Weise von einer Tätigkeit in der Betriebsstätte unterschiedet. So lag keine Weisung im Rahmen des Arbeitsvertrages mehr vor.
Quelle: www.rechtsindex.de/arbeitsrecht