Gehaltsnachzahlungen können Elterngeld erhöhen
Gehaltsnachzahlungen können bei der Bemessung des Elterngelds berücksichtigt werden. Das hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts gestern entschieden (Az.: B 10 EG 1/18 R).
DetailsGehaltsnachzahlungen können bei der Bemessung des Elterngelds berücksichtigt werden. Das hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts gestern entschieden (Az.: B 10 EG 1/18 R).
DetailsSie ist online, die Neue Website von Julia Plate, Rechtsanwältin in Essen Rüttenscheid.