Die Aufklärung vor und während der Geburt ist ein sehr wichtiger Bestandteil der medizinischen Betreuung. Ärztliche Aufklärungspflichten sollen sicherstellen, dass Sie als werdende Mutter informierte Entscheidungen treffen können
Es besteht eine Medizinische Aufklärungspflicht (nach §630e BGB)
Es muss rechtzeitig, verständlich und umfassend über alle wesentlichen Aspekte der Geburt und möglicher Eingriffe informiert werden.
– Art der Entbindung (vaginale Geburt, Kaiserschnitt)
– Risiken und Komplikationen,
z. B.: Geburtsverletzungen, Notwendigkeit eines Dammschnitts, Geburtsstillstand, Saugglocke, Zangengeburt, Notfallkaiserschnitt, Alternativen, z. B.: geplanter Kaiserschnitt statt
vaginaler Geburt, Ablauf medizinischer Maßnahmen, z. B.: Gabe von Schmerzmitteln (PDA, Wehenmittel) CTG-Überwachung, Bluttransfusion bei Komplikationen,
Spätfolgen oder Risiken für das Kind…
Die Aufklärung muss rechtzeitig vor dem Eingriff erfolgen, außer in akuten Notfällen.
Sie muss verständlich sein. Die Aufklärung muss in einer Sprache erfolgen, die du verstehst – auch kulturelle und sprachliche Barrieren müssen berücksichtigt werden (ggf. Dolmetscher).
Du musst Fragen stellen können, und die Antworten müssen klar sein.
Welche Aufklärungsfehler gibt es?
Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn Sie nicht in die medizinische Maßnahme eingewilligt haben, weil Ihnen wesentliche Informationen vorenthalten wurden oder unverständlich waren.
Häufige Fehler:
Versäumnis der Risikoaufklärung:
Sie wurden nicht oder unzureichend über Risiken informiert.
Beispiel: Kein Hinweis auf das Risiko einer Blasenverletzung bei einem Kaiserschnitt.
Fehlende Aufklärung über Alternativen
Es wurde Ihnen nicht gesagt, dass Sie auch anders entbinden könnten.
Beispiel: Kein Hinweis, dass ein geplanter Kaiserschnitt eine Option gewesen wäre.
Zeitlich zu späte Aufklärung
Die Aufklärung fand erst so unmittelbar vor dem Eingriff statt, dass keine echte Entscheidung möglich war.
Ausnahme: Notfälle – hier ist eine eingeschränkte Aufklärung erlaubt.
Unverständliche oder unvollständige Aufklärung
Medizinsprache wurde benutzt, die Sie nicht verstanden haben.
Sie haben nicht gewusst, worin Sie eigentlich einwilligen.
Fehlende Dokumentation
Wenn nicht dokumentiert ist, dass die Aufklärung stattfand, ist sie im Streitfall schwer nachweisbar und gilt als nicht stattgefunden.
Was bedeutet das für Sie als Mutter?
Sie haben ein Recht auf umfassende Information und Mitentscheidung. Stellen Sie alle Fragen, die Ihnen wichtig sind. Sie müssen nicht allem sofort zustimmen. Auch während der Geburt dürfen Sie Entscheidungen treffen, solange es medizinisch möglich ist.
Wenn Sie im Nachhinein den Verdacht haben, dass Sie nicht richtig aufgeklärt wurden und es zu Komplikationen kam, kann das unter Umständen ein Aufklärungsfehler mit haftungsrechtlichen Konsequenzen sein. Dann ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll!