Adoption von Stiefkindern auch durch Unverheiratete nun möglich

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das es künftig auch unverheirateten Paaren ermöglicht, Stiefkinder zu adoptieren. Dem vorangegangen war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das den Ausschluss der Adoption von Stiefkindern in nicht ehelichen Familien für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte. Voraussetzung ist, dass das Paar in einer stabilen Partnerschaft lebt, genauer mindestens 4 Jahre…