Teilnahme am Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit?

Das Bundesarbeitsgericht hatte in diesem Fall darüber zu entscheiden, ob ein „krankgeschriebener“ Arbeitnehmer verpflichtet ist, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen. Von Ende November 2013 bis Mitte Februar 2014 war der Arbeitnehmer wiederholt arbeitsunfähig krank. Der beklagte Arbeitgeber lud ihn mit einem Schreiben…