BGH: Nach drei Jahren Trennungszeit ist vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ohne weitere Voraussetzungen möglich

Das Vorliegen eines berechtigten Interesses ist dann nicht erforderlich. Nach Ablauf von drei Jahren Trennungszeit ist gemäß § 1385 Nr. 1 BGB die vorzeitige Aufhebung der Zu­gewinn­gemein­schaft möglich. Auf das Vorliegen eines berechtigten Interesses kommt es dabei nicht an. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Ehepaar im Jahr 2012 voneinander getrennt. Im…