Wer trägt die Kosten des Verfahrens bei Rücknahme eines Antrags auf Sorgerecht?
Grundsätzlich regelt die ZPO, dass derjenige, der eine Klage (oder im Familienrecht „einen „Antrag“ zurücknimmt, die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegt bekommt. Dies betrifft die Gerichtskosten, die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung und auch die der Gegenseite. Bei einem Sorgerechtsverfahren, das aus Sorge um das Kindeswohl eingeleitet wurde, mag einem das unfair vorkommen. Das Oberlandesgericht…