Keine Entgeltlisten für den Betriebsrat

Ein Betriebsrat zog wegen des EntgTranspG bis zum BAG. Er wollte die Entgeltlisten des Unternehmens zur Auswertung haben, weil er meint, für die Durchsetzung der Lohngleichheit zuständig zu sein. Der Arbeitgeber gewährte dem Betriebsrat zwar Einblick in eine nach Geschlecht aufgesplittete Bruttoentgeltliste. Zur Auswertung überließ er die Liste dem Betriebsrat aber nicht.   Zu Recht,…