Bundesarbeitsgericht: Der Mindestlohn gilt auch für ausländische Pflegekräfte
Pflegekräften aus dem Ausland, die in Deutschland Patienten betreuen, steht der Mindestlohn zu. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Das BAG entschied, dass nach Deutschland vermittelte ausländische Pflege- und Haushaltshilfen, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, Anspruch auf Mindestlohn haben. Dies gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen – zumeist aus Osteuropa stammende Frauen – Betreuung auf Abruf…