Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das es künftig auch unverheirateten Paaren ermöglicht, Stiefkinder zu adoptieren. Dem vorangegangen war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das den Ausschluss der Adoption von Stiefkindern in nicht ehelichen Familien für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte.
Voraussetzung ist, dass das Paar in einer stabilen Partnerschaft lebt, genauer mindestens 4 Jahre eheähnlich zusammenlebt oder bereits ein gemeinsames Kind im selben Haushalt hat.
Eine Beschränkung nur auf Ausnahmefälle gilt, wenn einer der beiden Partner noch mit einem anderen Partner verheiratet ist.
Das neue Gesetz soll Patchworkfamilien unterstützen und Kindern zwei rechtliche Elternteile in der Situation, in der sie tatsächlich leben, geben.