Gehaltsnachzahlungen können Elterngeld erhöhen
Gehaltsnachzahlungen können bei der Bemessung des Elterngelds berücksichtigt werden. Das hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts gestern entschieden (Az.: B 10 EG 1/18 R).
Gehaltsnachzahlungen können bei der Bemessung des Elterngelds berücksichtigt werden. Das hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts gestern entschieden (Az.: B 10 EG 1/18 R).