Kein Anspruch aus Art. 8 EMRK auf Spende des Spermas des verstorbenen Sohns

Der Fall betraf den Antrag der Mutter, das Sperma ihres verstorbenen Sohnes in eine Einrichtung zu überführen, die in der Lage ist, medizinisch unterstützte Fortpflanzung oder Leihmutterschaft zu arrangieren. Das Recht des Einzelnen, zu entscheiden, wie und wann er Elternteil wird, sei jedoch ein nicht übertragbares Recht, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Artikel 8…