Patchworkfamilien: Aufsichtspflicht von Stiefeltern

Ein minderjähriges Kind, das im Haushalt des Stiefvaters lebt, muss grundsätzlich auch vom Stiefvater beaufsichtigt werden. Diese Aufsichtspflicht ergibt sich stillschweigend und muss nicht ausdrücklich vereinbart werden. Ausnahmsweise kann dies aber anders sein. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass zwischen dem Stiefelternteil und dem anderen Elternteil ausdrücklich geregelt ist, dass nur die leiblichen Eltern endgültige…