Wann haben auch Großeltern ein einklagbares Umgangsrecht mit ihren Enkeln?

Voraussetzung ist, dass der Umgang mit den Großeltern dem Wohl des Kindes dient. Stehen dem Kindeswohl keine Gründe entgegen, kann der Umgang der Großeltern mit dem Enkel z.B. durch eine gerichtliche Umgangsvereinbarung verbindlich geregelt werden. Etwas Anderes kann gelten, wenn das Kind aufgrund der Zerrüttung des persönlichen Verhältnisses zwischen den Großeltern und den Eltern in…