Kein Anspruch aus Art. 8 EMRK auf Spende des Spermas des verstorbenen Sohns

Der Fall betraf den Antrag der Mutter, das Sperma ihres verstorbenen Sohnes in eine Einrichtung zu überführen, die in der Lage ist, medizinisch unterstützte Fortpflanzung oder Leihmutterschaft zu arrangieren. Das Recht des Einzelnen, zu entscheiden, wie und wann er Elternteil wird, sei jedoch ein nicht übertragbares Recht, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Artikel 8…

Wann haben auch Großeltern ein einklagbares Umgangsrecht mit ihren Enkeln?

Voraussetzung ist, dass der Umgang mit den Großeltern dem Wohl des Kindes dient. Stehen dem Kindeswohl keine Gründe entgegen, kann der Umgang der Großeltern mit dem Enkel z.B. durch eine gerichtliche Umgangsvereinbarung verbindlich geregelt werden. Etwas Anderes kann gelten, wenn das Kind aufgrund der Zerrüttung des persönlichen Verhältnisses zwischen den Großeltern und den Eltern in…