Sie möchten „nur“ geschieden werden? Sie sind sich einig über Vermögen, Unterhalt und Sorgerecht und möchten dazu nichts mehr regeln?
Im Fall einer einvernehmlichen Trennung können Sie nach Ablauf des Trennungsjahres mit nur einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin die Scheidung beantragen und durchführen.
Derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, benötigt die anwaltliche Vertretung. Der andere kann ohne Rechtsanwalt der Scheidung zustimmen.
Lediglich der Versorgungsausgleich (der Ausgleich Ihrer Rentenansprüche) wird vom Gesetz vorgeschrieben und ist bei der Scheidung durchzuführen, wenn Sie ihn nicht bei einem Notar ausgeschlossen haben. Auch besteht die Möglichkeit, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen, also bestimmte Anrechte Ihrer Rente herauszunehmen oder der Höhe nach zu begrenzen, durch eine entsprechende Trennungsfolgenvereinbarung. Ich berate Sie zu diesen Möglichkeiten, erkläre, wie Sie auf diesem Weg schnell geschieden werden können und führe das gerichtliche Scheidungsverfahren mit Ihnen durch.