Im Medizinrecht auf Patientenseite geht es darum, Ihnen zu helfen, wenn Sie Opfer einen äztlichen Behandlungsfehlers geworden sind und einen Schaden durch Fehler Ihres behandlenden Arztes / des Krankenhauses erlitten haben.
Durch Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler und Behandlungsfehler entstehen Ansprüche auf Schadenersatz du Schmerzensgeld.
Bei Fehlern, die nicht wieder gut gemacht werden können und die bleibende Schäden verursachen, gibt es Ansprüche auf Schadenersatz in Rentenform.
Sie haben das Gefühl, dass bei Ihrer Behandlung etwas schief gelaufen ist oder haben eine offensichtliche Verletzung erlitten? Lassen Sie prüfen, ob und in welchem Umfang Ihnen Ansprüche zustehen.
Zum Geburtsschadensrecht: Um mir ein Bild von den verschiedenen medizinischen Schritten und Alternativen von Geburten machen zu können, bilde ich mich nicht nur rechtlich, sondern auch medizinisch fortwährend fort. So habe ich 2025 an dem mehrtätigen Seminar „Kreißsaal ABC“ der medical communications GmbH im Krankenhaus Köln-Mehrheim teilgenommen.