Das CLP Verfahren – gerichtsfreie einvernehmliche Lösung Ihrer Trennungsangelegenheiten mit Ihrer Anwältin an Ihrer Seite
Collaborative Law and Practice (CLP) hat als eigenständiges konsensuales Verfahren das Ziel, eine interessengerechte und selbstverantwortliche Einigung unter den Konfliktparteien herbeizuführen. Jede Konfliktpartei wird dabei von einer von ihr beauftragten CLP-Anwältin/einem CLP-Anwalt parteilich vertreten. Die CLP-Anwälte nehmen die Aufgabe wahr, auf der Grundlage der Unterschiedlichkeit der Sichtweisen und Interessen ihre Mandant_innen darin zu unterstützen, eine Lösung zu erarbeiten. Die CLP-Anwälte_innen treten parteilich für ihre Mandanten_innen ein und haben gleichzeitig den Blick auf das gesamte Konfliktgeschehen. Sie schauen vom Standort ihres_r Mandanten_in auf das gesamte System.
Neben der Tätigkeit auf der Inhaltsebene (rechtliche Beratung) entwickeln die CLP-Anwältinnen/CLP-Anwälte eine Verfahrensstruktur, in der die jeweiligen Interessen aller Konfliktparteien zum Tragen kommen und in ein faires Verfahren münden. Die CLP-Anwältinnen/CLP-Anwälte unterstützen ihre Mandanten_innen darin, über mögliche Lösungen des Konflikts nachzudenken und das Spektrum dieser zu erweitern.
Die Konfliktparteien können bei Bedarf von zusätzlichen Expert_innen unterstützt werden. Diese kommen aus unterschiedlichen Berufsfeldern wie zum Beispiel Coaching, Steuer- oder Finanzberatung. Bei Konflikten, von denen Kinder betroffen sind, kann eine Fachkraft für das Kind hinzugezogen werden.
Die CLP-Anwälte und – Anwältinnen erhalten von den Konfliktparteien die vertragliche Legitimation, untereinander Kontakt aufzunehmen, auch ohne deren Beisein. Mit dem Ziel, das CLP-Verfahren im Ablauf so zu gestalten, dass eine Einigung bestmöglich erreicht wird. Es entsteht eine fachliche Synergiebündelung.
Die hervortretende Besonderheit des CLP-Verfahrens ergibt sich aus der Qualifikationsklausel. Die CLP-Anwält_innen beenden ihren Auftrag, wenn eine Einigung im CLP-Verfahren nicht gelingt. Dies bedeutet für die CLP-CLP-Anwält_innen ausdrücklich, dass sie ihre Mandantinnen/ihre Mandanten nicht außergerichtlich in gleicher Angelegenheit streitig weitervertreten oder im gerichtlichen Verfahren die Vertretung übernehmen.